Gesetz & Vergütung27. September 20264 Min. Lesezeit

EEG-Reform: Wer seine PV-Anlage noch 2026 ans Netz bringt, behält die Vergütung

Die feste Einspeisevergütung über 20 Jahre steht für neue Anlagen vor dem Aus. Ein Blick auf den Gesetzentwurf zeigt, worauf es bei Ihrer Planung jetzt ankommt.

Selten war der Zeitpunkt einer Montage so teuer oder so günstig wie jetzt. Die Bundesregierung baut das Vergütungssystem für Solarstrom um – und für Eigenheimbesitzer entscheidet am Ende ein Datum im Marktstammdatenregister darüber, was ihre Anlage in den nächsten zwei Jahrzehnten einbringt.

Was die Bundesregierung geplant hat

Am 29. Juli 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein neues Erneuerbare-Energien-Gesetz beschlossen. Kernpunkt für Haushalte: Die feste, über 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung für neu gebaute PV-Anlagen soll wegfallen. Vorgesehen ist stattdessen eine Übergangszahlung von rund 5,2 Cent pro Kilowattstunde – allerdings nur für 36 Monate ab Inbetriebnahme.

Diese Übergangszahlung soll nach Anlagengröße gestaffelt auslaufen: 2027 noch für Anlagen bis 50 kWp, ab 2028 für Anlagen bis 25 kWp, ab 2029 nur noch für kleine Anlagen unter 7 kWp, sofern sie bis Ende 2030 ans Netz gehen. Ab 25 kWp beziehungsweise 50 kWp ist zusätzlich eine verpflichtende Direktvermarktung an der Strombörse geplant.

Entschieden ist noch nichts

Wichtig: Es handelt sich um einen Gesetzentwurf, nicht um ein fertiges Gesetz. Am 25. September 2026 hat sich der Bundesrat mit umfangreichen Nachbesserungen befasst. Die Länderkammer wehrt sich unter anderem gegen eine dauerhafte Begrenzung der Einspeisung bei kleinen Dachanlagen und gegen die stärkere Verlagerung des Solarausbaus auf Freiflächen; bei der Vergütung kleiner Anlagen sieht sie weiteren Änderungsbedarf. Gesetz wird das Ganze erst, wenn Bundestag, Bundesrat und EU-Kommission zustimmen.

Was für bestehende und für 2026 gebaute Anlagen gilt

Bestehende Anlagen behalten ihren Bestandsschutz. Nach dem vorliegenden Entwurf gilt das auch für Anlagen, die noch im Jahr 2026 in Betrieb gehen: Sie bekommen die bisherige Vergütung für die vollen 20 Jahre. Damit wird aus der Nebenfrage „Wann ist mein Dach dran?“ eine echte Kostenfrage.

Diese Pflichten bleiben in jedem Fall

Ob mit oder ohne Vergütung – an diesen Schritten führt kein Weg vorbei:

  • Netzanschluss und Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber, bevor Ihre Anlage einspeist.
  • Eintragung ins Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Wer das vergisst, riskiert ein Bußgeld und verliert die EEG-Vergütung.
  • Ein sauberes Messkonzept und die technischen Mindestanforderungen für Wechselrichter und Speicher.
  • Bei Wallbox, Speicher oder Wärmepumpe über 4,2 kW: die Steuerbarkeit nach § 14a EnWG – dazu mehr in unserem Beitrag zu Speicher und Wallbox.
Was das für Ihre Planung heißt

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